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Ein intakter Naturraum bildet die Grundlage einer nachhaltigen
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Südharz-Region.
Die Karstlandschaft Südharz ist ein in Europa einmaliger Naturraum.
Sie erstreckt sich über die Länder Niedersachsen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt.
Aufgrund einer besonderen geologischen Situation - dem in ganz Europa
nur hier großräumig und oberflächennah anstehenden Gips - ist hier
im Laufe von mehreren zehntausend Jahren eine Landschaft mit extremer
Verkarstungsintensität und -vielfalt entstanden, die sonst nirgends
mehr existiert.
Das Neben-einander unterschiedlichster Lebensräume auf kleinster
Fläche und das Überlappen zweier Großklimazonen hat eine außer-gewöhnliche
Vielfalt an Tieren und Pflanzen hervorgebracht.
Die besondere geologische Situation macht die Landschaft für den
Tourismus außerordentlich attraktiv, erfordert jedoch eine sensible
ökonomische Nutzung der Landschaft.
Als Grenzertragsstandorte für Land- und Forstwirtschaft wurde hier
überwiegend eine extensive Nutzung durch den Menschen betrieben.
Diese begrenzte Nutzung kommt auch der Reinhaltung des Trinkwassers
zugute, da relativ geringfügige Schadstoffeinträge großräumige Trinkwasserbelastungen
hervorrufen können.
Um diesen Naturraum dauerhaft als Lebens- und Arbeitsraum zum Wohle
der jetzt lebenden und zukünftigen Generationen zu sichern und zu
entwickeln, muß die Entwicklung dieser Region den Prinzipien der
"sustainable development" gemäß der Agenda 21 verpflichtet sein.
Deshalb hält die GFB die Einrichtung eines länderübergreifenden
Biosphärenreservates "Karstlandschaft Südharz" für unverzichtbar.
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Die Ortschaft Questenberg / Sachsen-Anhalt
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Die GFB fordert schon jetzt eine Einbindung der Flächen des Suchraums
für ein Biosphärenreservat (in der aktuell vorgesehen Begrenzung)
in die Landes- und Regionalplanung (LROP, RROP). Damit sollen bereits
jetzt Weichen für eine langfistige Entwicklung der Region gestellt
werden.
Zur Sicherung der künftigen Kern- und Pflegezonen sollen folgende
Gebiete unverzüglich als NSG ausgewiesen bzw. ausgeweitet werden:
für Niedersachsen:
Gesamtbereich Lichtenstein / Hellenberg / Bauernberg, Bloßenberg /
Kreuzstiege, Hannersberg / Hopfenkuhle, Gesamtgebiete bei Nüxei (zwischen
Bhf Tettenborn bis Grenze nach Thüringen im Mackenröder Wald, Weingartenlöcher),
Pfaffenholz, Röseberg
für Thüringen:
Mackenröder Wald, Gebiete bei Klettenberg und Obersachswerfen (Hunnengrube,
Katzenschwanz), Kelle, Kammerforst, Himmelberg-Bromberg-Mühlberg in
seiner Gesamtheit, Hörninger Sattelköpfe, Kohnstein - Knochental,
Hasenwinkel, gesamte Rüdigsdorfer Schweiz einschließlich Winkelberg
und Harzfelder Holz, Pfaffenköpfe, Alter Stolberg in seiner Gesamtheit
(incl. Urbacher Holz)
Die wesentlichen Gebiete in Sachsen-Anhalt und am Kyffhäuser sind
bereits hinreichend geschützt.
Die GFB lehnt die Erteilung neuer Abbaugenehmigungen im Bereich
des geplanten Biosphärenreservat ab und fordern für den Landkreis
Nordhausen die Einhaltung der 1994 vom Kreistag Nordhausen verabschiedeten
Rohstoffabbaukonzeption.
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Die GFB stellt ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung des Südharzes
zur breiten öffentlichen Diskussion.
Sie unterstützt die Kommunen und Verbände im Südharz bei der Aufstellung
von Entwicklungsplänen bei Kooperationen, Initiativen und Modellprojekten,
die zum Ziel haben, zukunftsfähige Entwicklung der Region voranzutreiben.
Landwirtschaft
Als Grundlage für die Erhaltung der Kulturlandschaft und der Erwerbsgrundlage
dient die Entwicklung langfristig tragfähiger Nutzungskonzepte (Schutz
durch Nutzung). Diese Konzepte sollten folgende Einzelmaßnahmen
enthalten:
- Förderung von landschafts- und bodenschonender Nutzung;
- Verbesserung der Absatzmöglichkeiten durch Direktvermarktung
(z.B. Bauernmärkte, Landhofläden), Einbindung in lokale Gastronomie;
- Einführung eines Qualitäts- / Gütesiegel für umweltgerecht
erzeugte Produkte aus der Region nach strengen Kriterien;
- Förderung von Produktvielfalt und regionaltypischen Erzeugnissen
zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit;
- Einbindung der Region in die Landwirtschaftsförderprogramme
der EU;
- Existenzsicherung durch neue Erwerbsmöglichkeiten im Tourismusbereich
und in der Landschaftspflege;
- Förderung heimischer Haustierrassen. Forstwirtschaft Die GFB
stellt fest, daß die Forstwirtschaft im Planungsgebiet schon heute
weitgehend nach den Kriterien des naturnahen Waldbaus (einheimische
Arten, hoher Totholzanteil, Kahlschlagverzicht u.a.) betrieben
wird. Der Absatz heimischer Hölzer [aus naturnahem Waldbau] in
Bau und Gewerbe soll u.a. durch ein Qualitäts- / Gütesiegel für
umweltgerecht erzeugte Produkte aus der Region gefördert werden.
Desweiteren soll die Einrichtung von Naturwaldparzellen (Einbindung
in bundesweites Forschungsprogramm) angestrebt werden.
Tourismus
Die GFB stellt fest, daß die Attraktivität der Landschaft als
Grundlage für eine sanfte Tourismusentwicklung erhalten bleiben
muß. Bisher ist das touristische Potential der Region bei weitem
nicht ausgeschöpft und bietet damit die Chance zur Schaffung zahlreicher
neuer Arbeitsplätze.
Dies kann erreicht werden durch:
- Koordiniertes Marketing (Abstimmung der Konzepte, Programme
und Angebote in der gesamten Region.).
- Verbesserung der Touristischen Infrastruktur (Radwanderwege,
etc.)
- regionaltypische Gastronomie und Beherbergung. Handel und Gewerbe
Die GFB sieht in der Entwicklung von Produktvielfalt und regionaltypischen
Erzeugnissen eine Möglichkeit die Absatz- und Erwerbsmöglichkeiten
zu steigern.
Als Instrument, dieses Ziel umzusetzen sollte ein Qualitäts-
/ Gütesiegel für umweltgerecht erzeugte Produkte aus der Region
eingeführt werden. Die Nutzung der vorhandenen Förderinsturmente
für Unternehmen, die umweltschonende Produktionsverfahren einsetzen
(geschlossene Material- und Energiekreisläufe, Nutzung regenerativer
Energiequellen, Rücknahme verbrauchter Produkte zur Wiederverwendung
u.a.) sollte forciert werden.
Trinkwasser
Die gegebenen karsthydrologischen Bedingungen erfordern einen
länderübergreifenden Trinkwasserschutz. Die vorhandenen Wasserressourcen
sind zu sichern mit dem Ziel, im Bedarfsfall weitere potentielle
regionale Kapazitäten für die Trinkwassergewinnung zu erschließen.
Die Einzugsgebiete von Wieda und Zorge kommt dabei besondere Bedeutung
zu.
Die Vorraussetzungen zur Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten
sind durch die Gewährleistung der Aufnahme bzw. Fortführung eines
karsthydrologischen Untersuchungsprogramms zu schaffen.
Die GFB hält die Ausweisung neuer Trinkwasserschutzgebiete für
erforderlich, insbesondere im Pöhlder Becken, sowie im Einzugsgebiet
und den Flußläufen der Flüsse Ichte, Uffe, Steina, Wieda, Zorge,
Rhume- und Rhumequelle.
Verkehr
Zur Entwicklung eines umweltgerechten Verkehrssystems für die
Bevölkerung, Tourismus und Gewerbe hält die GFB ein abgestimmtes
länderübergreifendes Verkehrskonzept für erforderlich. Bestandteile
eines solchen Konzeptes sollten sein:
- Erhalt der Südharz-Bahnlinie: Zweispuriger Ausbau zwischen
Ellrich und Nordhausen und Herstellung der Tragfähigkeit der Strecke
für den Güterverkehr.
- Einrichtung eines länderübergreifenden Nahverkehrsverbundes
(einheitl. Tarifsystem, Optimierung der Vertaktung, Sondertarife
für Sanften Tourismus).
- Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe zur Verkürzung von
Transportwegen.
Bausektor
Prinzipiell sollte der verstärkte Einsatz von Baumaterialien aus
nachwachsenden Rohstoffen (Holz, Stroh, Hanf...) sowie die Verwendung
recycelter Baustoffe gefördert werden.
Die GFB setzt sich dafür ein, daß bei öffentlichen Ausschreibungen
Anbieter von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen und
von wiederverwendeten Baustoffen bevorzugt werden.
Anbieter von Naturgipsprodukten sind prinzipiell auszuschließen,
da ausreichend Ersatzprodukte zur Verfügung stehen.
Auf die Neuentnahme nicht-nachwachsender Rohstoffe sollte im Interesse
der Zukunftsfähigkeit der Region verzichtet werden.
Im Rahmen der Wirtschaftsfördermaßnahmen der Länder sollen nur
noch solche Betriebe gefördert werden, die ressourcenschonend
wirtschaften und möglichst auf nicht-erneuerbare Rohstoffe verzichten
und die Substitution vorantreiben.
Der schonende Umgang mit Ressourcen kann unter anderem erreicht
werden durch:
- Steigerung der Effizienz des Materialeinsatzes.
- Substitution / Einsparung von nicht erneuerbaren Ressourcen
/ Naturrohstoffen durch Baustoffrecycling, Einsatz von Sekundärrohstoffen
usw.
- Förderung neuer Bauweisen unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe
aus der Region (z. B. Holzrahmenbauweise).
- Förderung von Unternehmen, die die Substitution von Gips und
Anhydrit vorantreiben. Betriebe vor Ort sollen durch Werbung, Prämierung,
etc. für innovative Bauweisen mit nachwachsenden Rohstoffen gefördert
werden.
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Landwirtschaft in der Rüdigsdorfer Schweiz
Schafe "pflegen" die Kulturlandschaft
auf der Kreuzstiege, bei Osterode / Nds.
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