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Bereits 1991 analysierten die Autoren Knolle, Brust und Kupetz in
den Veröffentlichungen des Naturkundemuseums Erfurt die Vorraussetzungen
und Eignung der Gipskarstlandschaft für ein UNESCO-Biosphärenreservat.
Sie kommen zu dem Schluß, das der Gipskarst von gesamtstaatlicher
Repräsentanz ist und außerdem die Aufnahme in die UNESCO-Liste
der Biosphärenreservate rechtfertig.
Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen
im Oktober 1992 zusammen mit Niedersachsen ein gemeinsames Biosphärenreservat
einzurichten. Noch offene Fragen in Zusammenhang mit der Antragstellung
sollten durch ein Gutachten geklärt werden, das die drei Länder
unterstützt vom Bundesumwelt-ministerium 1993 in Auftrag gaben.
Dieses Gutachten liegt seit September 1997 der Öffentlichkeit vor:
die sogenannte Südharz-Studie. Die Bearbeiter empfehlen die
Einrichtung eines Biosphärenreservates im Südharz und zeigen, daß
die Region alle Anforderungen der seit 1996 geltenden Kriterien
für die Anerkennung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland
erfüllen kann. Mit dem Gutachten liegt auch ein konkreter Abgrenzungs-
und Zonierungsvorschlag vor. Die Frage der "Zonierung"
ist für die Anerkennung bei der UNESCO von entscheidender Bedeutung.
(wird fortgesetzt)
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Gespann in der Rüdigsdorfer Schweiz
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